Das Risiko als angestellter Arzt oder Mediziner mit einer eigenen Praxis ist hoch. Die Zahl der Klagen gegen Ärzte ist in den vergangenen 20 Jahren immens angestiegen. Noch immer sind nicht alle Ärzte ausreichend gegen das Risiko abgesichert, mahnen Fachanwälte des Medizinrechts. Jede zweit Klage gegen einen Arzt verspricht erfolgreich zu verlaufen. Neben der Berufshaftpflichtversicherung sollten Ärztinnen und Ärzte immer auch auf eine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen. Berufsrechtsschutz Arzt
Hier haben Sie die Möglichkeit einen speziellen Rechtsschutz als auch eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Berufshaftpflichtversicherung 3 Mio. – Auf eine ausreichende Deckung achten
Niedergelassene Ärzte mit Betriebshaftpflichtversicherung
Wer eine eigene Praxis hat, der sollte neben der Rechtsschutzversicherung immer auch eine Betriebshaftpflicht nachweisen können. Im Gegensatz zur Berufshaftpflichtversicherung werden auch angestellte Mitarbeiter wie Empfangsdamen oder Schwestern mitversichert. Wenn die angestrebte Forderung der Patienten unbegründet sein sollte, dann leistet auch die betriebliche Haftpflicht auf Art einer passiven Rechtsschutzversicherung. Ärzte, Apotheker und andere Heilberufe sollten stets auf eine Berufshaftpflicht als auch einen Berufsrechtsschutz setzen, um gegen die finanziellen Risiken abgesichert sein zu können.
Steigende Anzahl an Prozessen gegen Ärzte
Wer als Arzt tätig ist, der sollte sich auch gegen die beruflichen Risiken ausreichend absichern. Experten gehen jedoch noch immer davon aus, dass Mediziner das Risiko unterschätzen. Die Prozesse zwischen Patienten und Ärzten nehmen stetig zu. So werden jährlich etwa 40.000 Ansprüche laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ gegen Mediziner erwirkt. Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen vermelden etwa 11.000 geprüfte Fälle. Neben der beruflichen Haftpflichtversicherung, die in Deutschland verpflichtend ist, sollte auch ein Berufsrechtsschutz das Versicherungsportfolio eines Arztes ergänzen. Sie sollten immer auch eine Wartezeit einplanen.
Übericht der Facharztrichtungen
- Anästhesiologe/Anästhesist
Angiologe
Arbeitsmediziner
Ästhetischer Chirurg
Biochemiker
Dermatologe: Hautarzt
Endokrinologe
Forensischer Psychiater
Gastroenterologe
Gynäkologe: Frauenarzt
Hämatologe
Humangenetiker
Internist: Facharzt für Innere Medizin
Kardiologe: Herzspezialist
Neonatologe: Kinderarzt
Nephrologe
Neurologe
Neurochirurg
Neuropädiater
Nuklearmediziner
Onkologe
Ophthalmologe: Augenarzt
Orthopäde
Pädiater: Kinderarzt
Pathologe:
Pharmakologe
Pneumologe
Psychiater
Psychosomatiker
Pulmologe
Radiologe
Rechtsmediziner
Reproduktionsmediziner
Thoraxchirurg
Toxikologe
Transfusionsmediziner
Urologe
Visceralchirurg
Andrologie:
Balneologie
Chirotherapie
Diabetologie
Geriatrie
Gynäkologische Exfoliativzytologie
Hämostaseologie
Infektiologie
Naturheilverfahren
Palliativmedizin
Phlebologie
Physikalische Therapie
Proktologie