Wer als Grafikdesigner tätig ist, der weiß um die beruflichen Risiken des Berufs. Verheerende Folgen können unter anderem Urheberrechtsverletzungen haben. So auch bei der Erstellung von Logos, Webtexten oder Wortmarken. Eine Absicherung in Form der Berufshaftpflichtversicherung im Rahmen des Grafikdesigns ist essentiell. Welche Leistungen die Versicherung enthalten sollte und wann Sie gegen die Risiken geschützt werden, erläutern wir nun. Berufshaftpflichtversicherung Grafikdesigner.
Versichert werden sollten in erster Linie „Verstöße gegen das Markenrecht, das Namensrecht, das Datenschutzrecht, das Urheberrecht oder das Persönlichkeitsrecht“.
Welche Tätigkeiten eine Grafikdesigners mitversichert werden sollten
Zu unterscheiden gilt es die Tätigkeiten zwischen einem Chefdesigner, einem Junior Grafikdesigner, Leiter Webdesign / Grafik und dem Senior Mediendesigner. Mitversichert werden sollten unter anderem folgende Aufgabenstellungen:
- Usability Studien und Konzeption
- Design und Weiterentwicklung von Layouts wie Logos, Websites, Print (Urheberrecht)
- Weiterentwicklung von Webdesign-Konzepten und Auswertung des Markets und Wettbewerbs
- Konzeptionierung und Umsetzung von Marketing-und Vertriebsunterlagen wie Broschüren, Mailings und Präsentationen, User
- Interface-Design Konzepten
- Entwicklung von Kreativideen und -konzepten, Sicherstellung von Funktionalität und Usability
- Machbarkeitsanalysen, Datenverwaltung und -pflege, Koordination und Gestaltung der Schnittstelle zwischen IT und Fachbereichen
- Zentrale Schnittstellenfunktion zwischen Kreation und Entwicklung
- Umsetzung grafischer Entwürfe gemäß der Webstandards
- Layout- und Kreativkonzepten, Durchführung von Visualisierungsprojekten unter Berücksichtigung des Projektmanagements, Leitung,
- Steuerung und Realisierung von Kundenprojekten
- Koordination und Sicherstellung der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern wie Agenturen und der Qualitätssicherung
- Auswertung und Präsentation der Projektergebnisse
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Berufshaftpflicht für Statiker – Ingenieure sollten immer einen Schutz haben
Berufshaftpflichtversicherung Grafikdesignerinnen und Grafikdesigner
Beispiel Berufshaftpflicht, Kunden in der Berufshaftpflichtversicherung, EXALI Versicherung für Grafiker, Kosten beim Schaden für Grafikdesigner, Vermögensschadenhaftpflicht Versicherungen, Betriebshaftpflichtversicherung Kosten. Grafikdesignerinnen und Grafikdesigner haben in der Regel einen Auftraggeber, der die Kosten nicht zahlen muss, wenn er nicht zufrieden ist. Das sollten Sie in Ausübung des Berufs des Grafikdesigners beachten. Sinnvoll ist eine Absicherung in jedem Fall gegen den Auftraggeber. Neben der Berufsversicherung sollten Designerinnen und Designer immer auch über einen Rechtsschutz nachdenken. Tipps bei der Rechtsschutzversicherung und Preis in Euro als auch Infos rund um die Kosten, Schnell Vergleich der EXALI.
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Abgrenzung Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht eines Grafikdesigners
Wer eine Firma besitzt und Angestellte für sich arbeiten lässt, der haftet auch für die Fehler, die sich im Zusammenhang mit der Grafikdesign Tätigkeit ergeben können. Hier kommt eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Tragen wie sie auch die Hiscox Versicherung anzubieten hat. Abgedeckt werden auch die Fehler der Mitarbeiter einer Grafikdesignfirma. Wer als Designer hingegen auf eine Berufshaftpflicht setzt, der kann nur sich versichert wissen. Die besten Absicherungen für Buchhalter.
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Das Durchschnittseinkommen von GrafikdesignerInnen laut gehalt.de Berufshaftpflichtversicherung Grafikdesigner
Wer eine Berufshaftpflicht abschließen möchte, der sollte mehr als nur das eigene Gehalt mitversichern. Es empfehlen sich Versicherungssummen im Leistungsfall von mindestens drei Millionen Euro. Das durchschnittliche Einkommen eines Grafikdesigners liegt bei:
- Gestaltung/Grafik 27.239€
Jobs Art/Creative Director 30.154€
Jobs Produktion (Print, TV, Funk) 29.060€
Jobs Technische Gestaltung 32.500€
Jobs Online Management (Internetauftritt) 33.694€
Jobs Web-Entwicklung 38.658€
Jobs Marketing 36.148€
Was eine Grafiker Haftpflicht bieten muss
Neben der Absicherung der selbst verursachten Schäden wie eines falsch erstellten Logos sollten auch Schadensersatzforderungen und Risiken versichert werden, für die Sie keine Verantwortung tragen. Ähnlich wie einer privaten Haftpflicht bietet der Versicherungsschutz auch eine passive Rechtsschutz. Wenn es sich zum Beispiel nicht um eine fehlerhafte Warenkorb-Programmierung handelt, Sie doch Rechte für die Musik haben oder der Wortlaut eingetragen worden ist (AGD). Mehr zum Thema Mobiliar.
offene Berufsbilddeckung der Exali Media-Haftpflicht: Grafik & Design Berufshaftpflichtversicherung Grafikdesigner
Mit der Exali Media-Haftpflicht für Grafik & Design werden sämtliche Risiken mitversichert. So auch im Rahmen der Entwurfs- und Entwicklungsarbeiten für Printprodukte, der Erstellung reproduktionsfähiger Vorlagen (Reinzeichnungen) einschließlichlich der Überprüfung des Andrucks. Weitere versicherten Felder sind:
- Beratung und Entwicklung von Firmen-CI´s (Corporate Identity)
Logoentwicklung, Bilddateien, Gemälden, Zeichnungen, Aquarellen und Drucken zur Bebilderung (Illustration) von Büchern, Zeitschriften, Schriftstücken und elektronischen Medien
Statische und bewegter Bilder für Image als auch für Werbezwecke
Bildmontage, Slide-Shows und Multivisions-Shows
Kameraführung und Bildgestaltung
Webtemplates und Webseiten
Visualisierung von Werbung und Marketingmaßnahmen,
Vermarktungsstrategie, Produktplacement, Branding, Public Relations (PR)
Komposition von Gebrauchsmusik: Jingles, Werbespots, Telefonwarteschleifen, Filmmusik
Vertonung von Internetseiten
Berufshaftpflichtversicherung Grafikdesigner
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DEUTSCHE und INTERNATIONALE BERUFSVERBÄNDE von Grafikdesignern
- Allianz deutscher Designer (AGD)
Art Directors Club für Deutschland e.V. (ADC)
Bund deutscher Grafik-Designer e.V. (BDG)
Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm)
Designerinnen Forum e.V. (DF)
Design Zentrum Nordrhein Westfalen (RED DOT)
Deutscher Designer Club e.V. (DDC)
Deutscher Designertag e.V. (DT)
Deutscher Designer Verband e.V. (DDV/ VDGD)
Dt. Gesellschaft für Designtheorie und … (DGTV)
Deutscher Kulturrat e.V.
Deutscher Werkbund e.V.
German UPA – Usability und User Experience
Gesamtverband Werbeagenturen (GWA)
KölnDesign e.V.
Künstlersozialkasse (KSK)
Zentralausschuß der Werbewirtschaft e.V. (ZAW)
American Institute of Graphic Arts (AIGA)
Design Management Institute Boston (DMI)
International Council of Design (ico-D)
Interaction Design Association (IxDA)
Int. Society of Typographic Designers (ISTD)
Swiss Design Association (SDA)
User Experience Professionals Association (UXPA)
Was beim Versicherungsschutz im Rahmen des Microbladings beachtet werden sollte.