Berufshaftpflicht für Notarzt – Absicherung für Notfallsanitäter Stand 2024

Rettungsassistenten und Notärzte retten Leben und versorgen in erster Linie Unfallopfer mit schweren Verletzung. Dabei werden die Patienten in der kürzestmöglichen Zeit zum Krankenhaus transportiert. Vor allem für Opfer mit lebensgefährlichen Verletzungen ist der Transport nicht immer einfach, die Gefahren sind sehr groß. Um gegen weitere Schäden und Schadensersatzforderungen geschützt sein zu können, gilt der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, die insbesondere für Ärzte verpflichtend ist. Berufshaftpflicht für Notarzt

Sowohl für Notfallsanitäter als auch für Notärzte ist eine Berufshaftpflicht essentiell, um von Schäden freigestellt werden zu können. Gleichzeitig übernimmt die berufliche Haftpflicht eine Kostenerstattung bei ungerechtfertigten Forderungen in Form einer Rechtsschutz.

Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte Pflicht

Als Arzt ist der Abschluss einer Haftpflicht-Versicherung Pflicht. Die HDI als auch die Allianz Versicherungen bieten eine Absicherung, um die beruflichen Risiken abzudecken. Bereits in der Ausbildung sollten finanzielle Schäden mitversichert werden. Darüber hinaus gilt es zwischen der Berufs- und der Betriebshaftpflicht zu differenzieren. Eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert alle Mitarbeiter einer Praxis, vom Rettungsdienst oder in einem Krankenhaus. Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt den jeweiligen Rettungsassistenten oder Arzt eigenständig gegen die Risiken ab. Erfahren Sie hier auch mehr zum Thema Berufshaftpflicht Zahnarzt.

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DBRD versichert Rettungsassistenten in der Ausbildung ab

Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notfallsanitäter werden während der Zeit der Ausbildung über den Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e.V. DBRD mitversichert. Die Haftpflicht deckt Schäden, die in der „Durchführung der Praktika im Rahmen ihrer Ausbildung und Tätigkeit“ entstehen. „Es gilt eine Deckung, wenn und soweit Versicherungsschutz durch eine Haftpflichtversicherung der aufnehmenden Praktikumsstelle oder Arbeitsstelle nicht gegeben ist oder eine Freistellungsverpflichtung nicht besteht“. Eine Vermögensschadenhaftpflicht lohnt sich vor allem für beratende Berufe.

Absicherung für Notfallsanitäter Stand 2024

Angestellte und selbstständige Ärztinnen und Ärzte müssen die Risiken absichern, der Service im Vergleich, was beim Ruhestand gilt, welche Risiken abgedeckt werden sollten, Ansprechpartner haben, freie Arztwahl, HDI Versicherung, Kosten für den Arzt, Ärzte Versicherung, passende Arzthaftpflicht, freie Ärztinnen und Ärzte, Kontakt zu uns. Teilen Sie auch Ihre Erfahrungen mit uns und anderen, um den passenden Versicherungsschutz.

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Wichtige Notarzt- und Notfallsanitäter Verbände

Im Rahmen eine Verbandes erhalten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter als auch Notärztinnen und Notärzte Unterstützung, Informationen und weitere Vorteile zur Verfügung gestellt. Einige ausgewählte Verbände sind:

  1. Notarztverband Osttirol
  2. DBRD – Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e.V.
  3. Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands – BAND e.V.
  4. Notarztdienst – Kassenärztliche Vereinigung
  5. Bundesverband der Honorarärzte e.V.
  6. AGNN – Arbeitsgemeinschaft in Norddeutschland tätiger Notärzte

Neben der Bereitstellung von Informationen erhalten die Mitglieder eine Reihe von Vorteilen auch über die private Altersvorsorge und andere Versicherungen. Gelangen Sie auch hier zum Haftpflicht Test.

Ausbildung für den Rettungsdienst

Als Rettungsdienst werden sämtliche Maßnahmen verstanden, um schwer verletzte Patienten schnellstmöglich zu transportieren und medizinisch zu versorgen. Mit einem entsprechenden Notarzteinsatzfahrzeug, Notarztwagen oder gar Rettungshubschrauber werden die Patienten transportiert. Schon die Ausbildung zum Notfallsanitäter / zu Notfallsanitäterin ist anspruchsvoll und setzt den Dienst an einer Rettungswache, Durchführung und Organisation eines Krankentransportes sowie den Einsatz einer Notfallrettung voraus. Darüber hinaus umfasst die Ausbildung das Arbeiten in einem Krankenhaus, einer Pflegeabteilung, der interdisziplinären Notfallaufnahme, der Anästhesie- und OP-Abteilung, der intensivmedizinischen Abteilung, der Geburtshilfliche, in der pädiatrischen oder kinderchirurgischen Fachabteilung/Intensivstation als auch der Psychiatrische, gerontopsychiatrische sowie der gerontologischen Fachabteilung.

HDI Versicherung mit Haftpflichtversicherung für Notärztinnen und Notärzte

Über eine immens Erfahrung in der Absicherung von Notärztinnen und Notärzten verfügt auch die HDI Versicherung. Dabei erhalten Ärzte folgende Highlights angeboten:

  • Erhöhung über die Regeldeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf 7,5 Mio. Euro möglich
  • Beitragsfreie Mitversicherung von Fachärzten bei geplanter Anstellung oder Partnerschaft
  • 3-fache Maximierung der Versicherungssumme für alle Versicherungsfälle in einem Versicherungsjahr als auch einen 3-Jahresvertrag mit einer Beitragsgarantie
  • Medizinisch zulässige Kooperationsformen werden mit abgedeckt
  • Prämienfreie Abdeckung von zwei angestellten Fachärzten im gleichen Fachgebiet

Damit die Retter nicht selbst geschädigt werden können, bieten die Berufshaftpflichtversicherungen eine allumfassende Deckung an.

Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V steht Ihnen jederzeit für Ihre Fragen rund um das Thema Rettungsdienst zur Verfügung. Erfahren Sie hier alles rund um den Assistenzarzt. https://berufshaftpflichtversicherungen-heute.de/assistenzarzt/

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Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD)
-Geschäftsstelle-
Im Schlangengarten 52
76877 Offenbach/Queich
Tel.: + 49 6348 9721482
Fax: + 49 6348 9721489
www.dbrd.de
info@dbrd.de

Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands – BAND e.V.
Postanschrift:
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Juristischer Sitz:
Axel-Springer-Str. 52
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