Inhaltsangabe
Wer als Gutachter ist Zweifelsfragen ein Urteil trifft, das unter Umständen falsch ist, dann kann dies einen immensen wirtschaftlichen Schaden für sämtliche Parteien führen. Aus diesem Grund sollten professionelle Sachverständige stets über einen passenden Versicherungsschutz verfügen. Neben der Haftung bei berechtigten Fehlern erhalten Sachverständige auch eine Absicherung in Form einer passiven Rechtsschutzversicherung. Welche Leistungen bei der Berufshaftpflicht wichtig sind und wie Sie die Kosten senken können, erfahren Sie hier. Berufshaftpflicht Gutachter
Neben der Berufshaftpflichtversicherung haben Sie hier auch die Möglichkeit einen passenden Versicherungsschutz in anderen Bereichen zu vergleichen.
Welche Aufgaben des Gutachters mitversichert werden sollten
Im Rahmen der Berufshaftpflicht Versicherung gilt es grundsätzlich eine umfassende Deckung sämtlicher Tätigkeitsbereiche eine Sachverständigen zu finden. Das umfasst in erster Linie folgende Aufgaben:
- Feststellung von Tatsachen
- Schlussfolgerungen aus Tatsachen und die
- Darstellung von Erfahrungssätzen
In allen drei Aufgabenbereichen sollte der Versicherungsschutz greifen. Dabei bieten zahlreiche Versicherungen Deckungssummen von mehreren Millionen Euro an. Hier erfahren Sie auch mehr zur Berufshaftpflicht für Krankenschwestern.
Bürgerliches Gesetzbuch
“ Buch 2 – Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 – 853)
Abschnitt 8 – Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 – 853)
Titel 27 – Unerlaubte Handlungen (§§ 823 – 853)
§ 839a
Haftung des gerichtlichen Sachverständigen
(1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht.
(2) § 839 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.“
https://dejure.org/gesetze/BGB/839a.html
Schadensbeispiel aus Sicht einer Berufshaftpflicht
Ein Sachverständiger, der ein Gutachten in Bezug auf einen Verkehrsunfall anstellt und dabei maßgeblich mitverantwortlich für das gerichtliche Urteil ist, der haftet für die finanziellen Folgen, die aus dem Gutachten hervorgehen. Aus diesem Grund ist die Wahl einer optimalen Haftpflichtversicherung auch so wichtig. Einen Überblick über die wichtigsten Berufsverbände als Sachverständiger können Sie im nächsten Abschnitt in Erfahrung bringen.
Zivilprozessordnung
“ Buch 2 – Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 – 510c)
Abschnitt 1 – Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 – 494a)
Titel 8 – Beweis durch Sachverständige (§§ 402 – 414)
§ 411
Schriftliches Gutachten
(1) Wird schriftliche Begutachtung angeordnet, setzt das Gericht dem Sachverständigen eine Frist, innerhalb derer er das von ihm unterschriebene Gutachten zu übermitteln hat.
(2) 1Versäumt ein zur Erstattung des Gutachtens verpflichteter Sachverständiger die Frist, so soll gegen ihn ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. 2Das Ordnungsgeld muss vorher unter Setzung einer Nachfrist angedroht werden. 3Im Falle wiederholter Fristversäumnis kann das Ordnungsgeld in der gleichen Weise noch einmal festgesetzt werden. 4Das einzelne Ordnungsgeld darf 3 000 Euro nicht übersteigen. 5§ 409 Abs. 2 gilt entsprechend.
(3) 1Das Gericht kann das Erscheinen des Sachverständigen anordnen, damit er das schriftliche Gutachten erläutere. 2Das Gericht kann auch eine schriftliche Erläuterung oder Ergänzung des Gutachtens anordnen.
(4) 1Die Parteien haben dem Gericht innerhalb eines angemessenen Zeitraums ihre Einwendungen gegen das Gutachten, die Begutachtung betreffende Anträge und Ergänzungsfragen zu dem schriftlichen Gutachten mitzuteilen. 2Das Gericht kann ihnen hierfür eine Frist setzen; § 296 Abs. 1, 4 gilt entsprechend.“
Das Gutachterhonorar laut kfz-gutachter-schrogl.de/
„Grundhonorar
Fotokosten
Porto/Telefonkosten
Schreibkosten
Fremdkosten (Preisrecherchen, anteilige Kosten Kalkulationssystem, Herstellerermittlungen, etc.)
Fahrtkosten (übliche Gutachtenposition – entfallen jedoch in meinem Büro vollständig – es werden keine Fahrtkosten berechnet)
Zusatzkosten (Demontage- und Demontagearbeiten, Zweitbesichtigung, Restwertermittlung, etc.)
Zuschläge für Sonderfahrzeuge“
Überblick wichtiger Berufsverbände für Sachverständige
Als Sachverständiger ist auch die Mitgliedschaft in einem entsprechenden Berufsverband sinnvoll. Einige Verbände sind:
- Deutscher Gutachter und Sachverständige Verband: DGuSV
- Verband deutscher Sachverständiger – Gutachter-Verband DGSV
- Verband freier Sachverständiger – Gutachter-Verband DGSV
- Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter
- Verband Deutscher Gerichtssachverständiger e.V., VDGS
- DESAG: Sachverständigenverband – Deutsche Sachverständige
- VEGS – Das Gutachter & Sachverständigen Portal
- Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger e.V.
- BISG – Bundesfachverband der IT-Sachverständigen und Gutachter
- Verband der unabhängigen Kfz-Sachverständigen e.V.
- VFK – Verband freier Kraftfahrzeugsachverständiger e.V
Wir stehen weder in Kontakt noch in Kooperation mit den Verbänden, es handelt sich lediglich um Informationszwecke.
Betriebshaftpflicht für Sachverständigenbüro
Wer ein ganzes Sachverständigenbüro leitet, der sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Im Unterschied zur einfachen Berufshaftpflichtversicherung werden sämtliche Mitarbeiter im Versicherungsschutz eingeschlossen. Auch hier kommt der passive Rechtsschutz zum Tragen, wenn die Forderungen gegen den Hauptversicherten oder die Angestellten unbegründet sein sollten.
Unterscheidungen der sachverständigen Gutachter
Diese Unterscheidungen gibt es in Deutschland und in Österreich:
- Behörden als Sachverständige
- freie Sachverständige
- Medizinische Sachverständige
- öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
- Personen-zertifizierte Sachverständige gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
- staatlich anerkannte Sachverständige
- verbandsanerkannte Sachverständige.
- beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige
- Amtssachverständige
- Ziviltechniker
Zu den allgemeinen Testberichten gelangen Sie auch hier.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/411.html informiert
„§ 411
Schriftliches Gutachten
(1) Wird schriftliche Begutachtung angeordnet, setzt das Gericht dem Sachverständigen eine Frist, innerhalb derer er das von ihm unterschriebene Gutachten zu übermitteln hat.
(2) 1Versäumt ein zur Erstattung des Gutachtens verpflichteter Sachverständiger die Frist, so soll gegen ihn ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. 2Das Ordnungsgeld muss vorher unter Setzung einer Nachfrist angedroht werden. 3Im Falle wiederholter Fristversäumnis kann das Ordnungsgeld in der gleichen Weise noch einmal festgesetzt werden. 4Das einzelne Ordnungsgeld darf 3 000 Euro nicht übersteigen. 5§ 409 Abs. 2 gilt entsprechend.
(3) 1Das Gericht kann das Erscheinen des Sachverständigen anordnen, damit er das schriftliche Gutachten erläutere. 2Das Gericht kann auch eine schriftliche Erläuterung oder Ergänzung des Gutachtens anordnen.
(4) 1Die Parteien haben dem Gericht innerhalb eines angemessenen Zeitraums ihre Einwendungen gegen das Gutachten, die Begutachtung betreffende Anträge und Ergänzungsfragen zu dem schriftlichen Gutachten mitzuteilen. 2Das Gericht kann ihnen hierfür eine Frist setzen; § 296 Abs. 1, 4 gilt entsprechend.“