Berufshaftpflicht Notar – Notarversicherung für berufliche Absicherung

Wer den Beruf eines Notars ausüben möchte, ist vom Gesetz her dazu verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei müssen vor allem Vermögensschäden abgesichert sein. Wie auch ein Anwalt oder Steuerberater können Vermögensschäden aus seiner Berufstätigkeit für andere entstehen. Die abgeschlossene Versicherung sollte eine Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR pro Schadensfall anbieten und alle für alle möglichen Haftpflichtgefahren bestehen. Berufshaftpflicht Notar.

Notare sind ebenso wie ein Rechtsanwalt verpflicht eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Vergleichen Sie hier die besten Anbieter und lassen Sie sich ein individuelles Angebot zusammenstellen.

Die Berufshaftpflicht für Notare

Die Versicherung hat die Möglichkeit bestimmte Dinge, wie zum Beispiel die wissentliche Pflichtverletzung auszuschließen. Weiterhin können Haftpflichtschäden abgelehnt werden, die der Notar außereuropäisch betreibt. Sollte das Personal der Veruntreuung für schuldig erachtet werden, muss dieser Versicherungsfall ebenfalls nicht vom Versicherer übernommen werden. Erfahren Sie hier auch mehr zur AXA Berufshaftpflicht.

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Berufshaftpflichtversicherung für Notare Pflicht

Die Versicherung hat die Möglichkeit ihre Leistungen zu begrenzen. Für alle Schäden, die innerhalb eines Versicherungsjahres gemeldet werden, darf die Leistung auf den doppelten Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. Der Versicherer ist verpflichtet sowohl der Landesjustizverwaltung als auch der Notarkammer jede Änderung des Versicherungsvertrag auch hinsichtlich Kündigung mitzuteilen. Lesen Sie hier mehr zu dem Versicherungsschutz.

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Berufshaftpflicht Notar – Notarversicherung für berufliche Absicherung

Kommt es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zu einer Amtspflichtverletzung, dann kann der Notar / die Notarin haften. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie im Besitz einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind. Dabei spielt natürlich auch die Versicherungssumme eine ganz wichtige Rolle für Notarinnen und Notare. Mehr zu den wichtigen Punkten der Änderung, Übersicht, Mindestversicherungssumme des Notars, Regelungen der notariellen Beglaubigung, Vorschriften, Satz, Absatz, BNOTO, Gesetz und Kontakt.

Berufshaftpflicht und Rechtsschutz – bei allen Eventualitäten versichert sein

Notarkammer regelt Versicherungsschutz für Notare- Berufshaftpflicht Notar

Pflichtverletzungen können als Versicherungsfall gelten. Ein prozent von der Mindestversicherungssumme kann als Selbstbehalt vereinbart werden. Die Landesjustizverwaltung ist nach § 117 Abs. 2 zuständig für das Versicherungsvertragsgesetz. Auf Antrag können die sowohl die Notarkammer als auch die Landesjustizverwaltung Auskunft gegenüber Dritten bezüglich der Berufshaftpflicht des Notars machen. Eine Nichterteilung dieser Auskunft kann vereinbart werden. Notare müssen sich an die BnotO (Bundesnotarordnung) halten.

Aufgaben und Tätigkeit eines Notars

Ein Notar beglaubigt und burkundet Rechtsgeschäfte, Tatsachen, Beweise und Unterschriften. Bei einem Notar können auch Gelder und sonstige wichtige Güter hinterlegt werden. Die Hauptgeschäftsgebiete eines Notars liegen im Grundstücksrecht, Erbrecht, Familienrecht wie Eheverträge. Auch die Gründung einer GmbH wird beim Notar beglaubigt. Zum Versicherungsvergleich der Berufshaftpflichtversicherung, dem Service für den Rechtsanwalt, der Beratung für einen Anwalt, der GmbH Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmen, mitversicherte Schäden, und mehr.

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