Berufshaftpflicht Apotheker

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für jeden, der ein eigenes Unternehmen führt, wichtig. Apotheker, Ärzte und Ingenieure sind ebenso betroffen wie ein Rechtsanwalt und andere Berufsgruppen. Im Gegensatz zur Betriebshaftpflichtversicherung schützt sie nur den Unternehmer alleine, nicht aber seine Mitarbeiter. Wer eine Apotheke alleine führt, für den reicht eine Berufshaftpflicht aus. Wir behandeln das Thema Berufshaftpflicht Apotheker und klären darüber auf, was beim Abschluss zu beachten ist.

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Warum die Berufshaftpflicht so sinnvoll ist

Die Berufshaftpflicht schützt den Versicherten vor Schadenersatzansprüchen seitens eines Dritten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fehler durch eine falsche Beratung entstanden ist, oder ob daraus weitere Folgen entstanden sind, die an das Vermögen des Geschädigten gehen. Die Versicherung steht für

  • Sach- und Personenschäden
  • als auch Vermögensschäden

ein. Für jeden Einzelunternehmer ist solch eine Versicherung sehr sinnvoll, da er andernfalls mit seinem eigenen Vermögen haftet und dies auch den finanziellen Ruin bedeuten kann. Für Apotheker also ideal.

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Hier gelangen Sie auch zum Vergleich für die Berufshaftpflicht Apotheker.

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Auch für Pflegeberufe ist die Berufsversicherung sinnvoll. 

Berufshaftpflicht für Notarzt – Absicherung für Notfallsanitäter Stand 2024

Apotheker
Bildungsabschluss Staatsexamen
Familienstand verheiratet
Versicherungsbeginn 01.03.2020
Eintrittsalter 32
Versicherungsendalter 67
Nichtraucher ja
Monatlicher Nettolohn 2400,- EUR
monatliche BU-Rente 1500,- EUR
Beitragsdynamik Ja
Personalverantwortung für x Personen 6
Bürotätigkeit 100%
körperliche Tätigkeit 0%
Reisetätigkeit 0%

Apotheken sind verpflichtet im Impressum die Berufshaftpflicht zu benennen

Apotheker sind verpflichtet in Ihrem Impressum Angaben zu Ihrer Berufshaftpflicht zu etikettieren. Auf Grund des Wettbewerbsrecht ist die Rechtslage schwierig gestaltet. Aus diesem Grund empfiehlt es sich für Apotheken, die eine Website betreiben, im Impressum zu erwähnen, dass eine Berufshaftpflicht existiert ohne diese explizit zu bezeichnen. Somit wird das Wettbewerbsrecht nicht verletzt.

Weitere Informationen zu folgenden Themen finden Sie hier:

Warum Apotheker eine Berufshaftpflicht brauchen

Apotheker sind nicht dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflicht Berufshaftpflicht Apothekeabzuschließen. Eine ausreichend gedeckte Haftpflichtversicherung genügt in der Regel ebenfalls. Allerdings ist die Deckungssumme der meisten Haftpflichtversicherungen nicht so hoch angesetzt wie bei einer Berufshaftpflicht. Daher wird zu einem gesonderten Abschluss, insbesondere, wenn es Mitarbeiter in der Apotheke gibt, geraten. Die gesetzliche Regelung diesbezüglich ist dem Paragraphen 31 des HB-KG zu entnehmen, sowie dem Paragraphen 16 der Berufsordnung.

 

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Produkte der Deutschen Ärzteversicherung

  • Berufshaftpflicht
    PJ/Famulatur im Ausland
    Laborhaftpflicht
    Apothekenpaket
    Private Risiken absichern
    Hausratversicherung
    Risiko-Lebensversicherung
    Unfallversicherung
    Wohngebäudeversicherung
    Berufsunfähigkeit
    Berufsunfähigkeitsschutz
    Startmodell für Pharmazeuten
    FamilyPlus
    Krankenversicherung
    Private Krankenversicherung
    Ergänzende Pflegeversicherung
    Krankenzusatzversicherung
    Krankentagegeldversicherung
    Auslandsreisekrankenversicherung
    Vorsorgekonzepte
    Relax-Rente
    Steuervorteile
    Rendite
    Sicherheit
    Relax Rente gegen Einmalbetrag
    DocJunior
    Inflations-Check
    GesundheitsRente für Apotheker
    Apotheke finanzieren, absichern
    Praxiskonzept
    Apotheker-Vertreterkosten
    Rechtsschutz
    Jungmediziner
    Angestellte Ärzte
    Niedergelassene Ärzte
In der Apotheke angestellt – Diese Richtlinien gelten für Angestellte

Da Apotheker in Apotheken nicht vollständig alleine agieren, ist es wichtig zu wissen, wie Angestellte mit der Berufshaftpflicht umgehen, oder ob sie dazu verpflichtet sind, einen eigenen Schutz abzuschließen. Grundsätzlich gilt, dass jeder Mitarbeiter für seine Fehler selbst haften muss. Allerdings wird hierbei anhand der Schwere des Verschuldens gehandelt in:

  • einfache/leichte Fahrlässigkeit
  • normale Fahrlässigkeit
  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Apotheker, also dem Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter für die Schäden verantwortlich und daraus eine Abmahnung machen will, muss hierfür ein Beweis vorhanden sein. Generell ist es jedoch nicht möglich, festzulegen, in welcher Höhe der Mitarbeiter grundsätzlich haftet, da es auf den Schaden ankommt als auch den Auslöser. Im Zweifelsfall haftet nicht der Apotheker, sondern sein Mitarbeiter.

Auf dieser erhalten Sie weitere Informationen zu den Themen Abmahnung, Schäden, Betriebshaftpflicht, Haftpflichtversicherung, Rechtsanwalt, Arbeitgeber und Deckungssumme.

Die Berufshaftpflicht im Vergleich

Ein Test für Apotheker liegt uns nicht vor, jedoch ein Vergleich für Lehrer, der von der Stiftung Warentest 2002 unternommen wurde. Anhand von diesem ist es möglich, einen guten ersten Eindruck von den Kosten zu erlangen. Vergleichen hat die Stiftung sowohl Tarife für Lehrer, die im öffentlichen Dienst arbeiten als auch jene, die freiberuflich tätig sind. Wir führen nachfolgend die Top-5 der Anbieter auf, die einen Tarif für Freiberufler anbieten, jeweils inklusive Beiträge:

Ausschlaggebend ist, dass Apotheker es ein wenig schwerer haben, in eine gute Berufshaftpflicht zu kommen. Denn ihr Beruf ist regulär etwas riskanter beispielsweise der eines Lehrers. Daher ist ein Vergleich im Vorfeld immer zu empfehlen. Mit den genannten Anbietern ist man in jedem Fall gut versichert. Hier erfahren Sie alles über die Berufshaftpflicht der Alten Leipziger.

Guter Schutz mittels Berufs- oder Betriebshaftpflicht

Angestellten wird grundsätzlich empfohlen, den Apotheker als Arbeitgeber nach einer ausreichenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu fragen. Gewöhnlich muss dieser seine Apotheke mindestens mit einer Berufshaftpflicht schützen. Eine Berufshaftpflicht ist in der Regel mit einer guten Versicherungssumme verknüpft, so dass im Schadensfall in jedem Fall das private Vermögen außen vor bleibt. Apotheker können, sofern die Versicherungssumme stimmt, aber auch auf eine Haftpflichtversicherung zurückgreifen.

Apothekenarten

  • Apothekenketten
    Versandapotheken
    Filialapotheken
    „Internationale Apotheke“
    Apothekenkooperationen

Welche Arzneimittelgruppen einen Lichtschutz benötigen:

Ätherische Öle
Aromatische Wässer
Collyria (Augentropfen)
Emulsionen
Fette, Öle
Pflanzliche Drogen
Sämtliche Fluid- und Trockenextrakte
Tinkturen

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Einkommenstabelle laut apotheke-adhoc.de

Apotheker

1. Berufsjahr: 3463 Euro (alt: 3362 Euro), Differenz: 101 Euro
2.-5. Berufsjahr: 3573 Euro (alt: 3469 Euro), Differenz: 104 Euro
6.-10. Berufsjahr: 3839 Euro (alt: 3727 Euro), Differenz: 112 Euro
ab 11. Berufsjahr: 4199 Euro (alt: 4077 Euro), Differenz: 122 Euro

Pharmazeuten im Praktikum: 929 Euro (alt: 902 Euro), Differenz: 27 Euro

PTA

1.-2. Berufsjahr: 2078 Euro (alt: Euro), Differenz: 61 Euro
3.-5. Berufsjahr: 2189 Euro (alt: 2125 Euro), Differenz: 64 Euro
6.-8. Berufsjahr: 2376 Euro (alt: 2307 Euro), Differenz: 69 Euro
9.-14. Berufsjahr: 2580 Euro (alt: 2505 Euro), Differenz: 75 Euro
ab 15. Berufsjahr: 2691 Euro (alt: 2613 Euro), Differenz: 78 Euro

PTA-Praktikanten: 708 Euro (alt: 687 Euro), 21 Euro