Behandlungsfehler können für medizinische Fachangestellte (MFA) sehr teuer werden. Die Dienstleistung der medizinischen Fachangestellten ist in der Regel mit einem hohen Risiko verbunden. Trotz größter Sorgfalt kann es passieren, dass auch ihnen Fehler unterlaufen. Unterläuft dem Mediziner ein schwerwiegender Behandlungsfehler, hat der Patient sehr oft einen Anspruch auf Schadenersatz. Die Berufshaftpflicht für MFA übernimmt im besten Fall den Schaden. Diese greift immer dann, wenn Patienten gesetzliche Schadenersatzansprüche im Personen-, Sach- und Vermögensschadenbereich geltend machen, die im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit stehen.
Profitieren Sie von den günstigen Online-Konditionen und erhalten Sie eine bedarfsgerechte Absicherung, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Dabei schützt Sie die Berufshaftpflicht notfalls auch vor Gericht. Somit bietet der Versicherungsschutz auch einen passiven Rechtsschutz.
MFA sollten eine Berufshaftpflicht auf jeden Fall abschließen
MFA sollten sich mit Beginn der Assistenzarztzeit versichern, obwohl sie über den Arbeitgeber abgeschert sind. Die vorhandene Absicherung ist je nach Arbeitgeber (sei es ein Krankenhaus, eine Privatklinik, eine Klinik oder eine Praxis) unterschiedlich gut. Daher sollten Sie sich vom Arbeitgeber eine Bestätigung über den schon bestehenden Berufshaftpflichtschutz und mögliche Einschränkungen einholen. Mit der richtigen Berufshaftpflicht sind MFA jedoch abgesichert und müssen nicht aus der Portokasse zahlen, sollte es zu einem Personenschaden kommen.
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Warum Ärzte mit hohen Beiträge zur Berufshaftpflicht kämpfen müssen
Die Beiträge zur Berufshaftpflicht können je nach Fachbereich horrend sein. Um ihre Risiken mit ausreichendem Versicherungsschutz abzusichern, müssen Ärzte immer tiefer in die Tasche greifen, vor allen Dingen in besonders haftungsträchtigen Fachgebieten wie etwa der Gynäkologie. Für viele kann dies eine enorme finanzielle Belastung darstellen. Allerdings liegt das nicht an der Zahl der Haftungsfälle. Die Ursache für die hohen Beiträge ist nach der Analyse des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft die stark gestiegene Schadenshöhe je Fall. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch die patientenfreundliche Rechtsprechung.
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Für MFA auch eine private Berufshaftpflicht zu empfehlen
Als medizinischer Fachangestellter ist man mit einer Berufshaftpflicht in der Regel nur während der Arbeitszeit im Krankenhaus und auf dem Fahrtweg zur Arbeit beziehungsweise auf dem Weg nach Hause abgesichert. Eine private Haftpflichtversicherung deckt auch Schäden im privaten Bereich ab, die beispielsweise beim Sport oder im Urlaub geschehen. Denn als Arzt kann man Notleidenden auch in seiner Freizeit helfen. Sollte dieser einem Mitmenschen versehentlich einen bleibenden Schaden zufügen, dann kann das den privaten finanziellen Ruin bedeuten. Eine private Berufshaftpflicht, die man meistens bis zu einer Schadenshöhe von 5 Millionen Euro abschließt, kann den Arzt hier absichern.
Fazit Berufshaftpflicht MFA
Eine Berufshaftpflicht ist für Ärzte vorgeschrieben und gehört zu den unbedingt notwendigen Versicherungen. So müssen alle Ärzte eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, bevor sie ihren Beruf antreten. Allerdings gibt es keine Strafen von den Ärztekammern, wenn keine Berufshaftpflicht abgeschlossen wurde.