Viele Menschen können keine Immobilie aus Eigenmitteln finanzieren, sodass Immobiliendarlehen nötig sind. Daher haben Immobiliendarlehensvermittler eine hohe Verantwortung im täglichen Business zu tragen. Aus diesem Grund wurde die Erlaubnispflicht nach § 34i der Gewerbeordnung für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien-Verbraucherdarlehen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen eingeführt. So wurde durch 34i eine zwingende Berufshaftpflichtversicherung beziehungsweise eine Haftpflicht für Immobilienkreditvermittler sowie die Registrierung im Vermittlerregister sichergestellt. Berufshaftpflichtversicherung 34i.
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Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 34i erforderlich für die Erlaubnis
Seit dem 21.03.2016 handelt es sich bei der Berufshaftpflichtversicherung für Immobiliendarlehensvermittler nach § 34i um eine Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass Sie für diese Tätigkeit eine solche Versicherung abschließen müssen. Denn ohne diese Versicherung mit entsprechenden Versicherungssummen dürfen Sie keine Immobiliendarlehen vermitteln. Demnach ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nicht nur sinnvoll, sondern auch erforderlich.
Berufshaftpflichtversicherung 34i
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Wer nach § 34i keine Erlaubnis benötigt – Berufshaftpflichtversicherung 34i
Von der Regelung sind Immobilienmakler, Finanzierungs- und Darlehensvermittler aber auch Baufinanzierungs- und Hypothekenvermittler betroffen. Ausgenommen von der Regelung sind Banken und Kreditinstitute und all ihre Mitarbeiter. Diese benötigen hingegen keine Erlaubnis gemäß 34i.
Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Es gibt etliche Punkte im Zusammenhang mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zu beachten. Dabei ist das Gesetz am 16. März 2016 umgesetzt worden. Beachtet werden sollte dabei die Wohnimmobilienkreditrichtlinie als auch die Änderung handelsrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt siehe auch BGBl. 2016, Teil I Nr. 12 vom 16. März 2016, S. 396 ff.. Die gewerberechtliche Berufszugangs- und Berufsausübungsvorschriften für Immobiliardarlehensvermittler. Wichtig ist auch das Vergleich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, IHK, Euro, Versicherungsschutz, GEWO und Tipps bei uns.
Wer durch die Regelungen nach § 34i der Gewerbeordnung profitiert
Durch die Regelungen nach § 34i profitieren sowohl Vermittler als auch ihre Kunden. So profitieren Vermittler aber auch Makler nicht nur von der umfassenden Absicherung ihres Business, sondern auch von sehr günstigen Beiträgen bei der Berufshaftpflichtversicherung. Zudem sind sie davor abgesichert, für die verursachten Schäden aus eigener Tasche aufkommen zu müssen. Kunden profitieren hingegen von der Tatsache, dass die Vermittler über das notwendige Wissen verfügen und somit auch sie vor finanziellen Schäden geschützt sind.
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Gewerbeordnung § 34i Immobiliardarlehensvermittler laut https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34i.html
„(1) Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermitteln will oder Dritte zu solchen Verträgen beraten will (Immobiliardarlehensvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Darlehensnehmer erforderlich ist; unter derselben Voraussetzung ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Nebenbestimmungen zulässig.
(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
1.
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller oder eine der Personen, die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragt sind, die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt; die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist,
2.
der Antragsteller in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt; dies ist in der Regel der Fall, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet worden oder er in das Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung eingetragen ist,
3.
der Antragsteller den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertigen Garantie nicht erbringen kann,
4.
der Antragsteller nicht durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Prüfung nachweist, dass er die Sachkunde über die fachlichen und rechtlichen Grundlagen sowie über die Kundenberatung besitzt, die für die Vermittlung von und Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen notwendig ist, oder
5.
der Antragsteller seine Hauptniederlassung oder seinen Hauptsitz nicht im Inland hat oder seine Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler nicht im Inland ausübt.
(3) Keiner Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 bedürfen Kreditinstitute, für die eine Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes erteilt wurde, und Zweigstellen von Unternehmen im Sinne des § 53b Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes.“
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Absicherung reiner Vermögensschäden als Teil der Berufshaftpflichtversicherung nach 34i
Sollte ein Immobiliendarlehensvermittler einen Fehler machen, dann führt das beim Kunden sehr oft zu finanziellen Nachteilen beziehungsweise zu Vermögensschäden. Daher ist die Absicherung von reinen Vermögensschäden ein unverzichtbarer Teil der Berufshaftpflichtversicherung für Immobiliendarlehensvermittler nach § 34i der Gewerbeordnung. Dabei beträgt die Mindestversicherungssumme nach § 34i aktuell 460.000 Euro je Schadenfall und 750.000 Euro für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres. Die Versicherungssumme sollte aber besser etwas höher angesetzt werden.
Berufshaftpflichtversicherungen für das Gewerbe 2024 Immobilienkreditvermittlerin und Immobilienkreditvermittler
Wir empfehlen einem jeden Immobilienkreditvermittler zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Dabei bietet sich mit der Vermögensschadenhaftpflicht eine Versicherungssumme, wenn es um die Forderungen gegen die Immobilienkreditvermittlerin oder den Immobilienkreditvermittler geht. Es gilt unter anderem ImmVermV, GEWO, mehr auch zum Kontakt zu und, wann es eine Pflichtversicherung gibt, Absicherung in Euro mit der Vermögensschadenhaftpflicht für Immobilienkreditvermittlerin und Immobilienkreditvermittler.
Fazit Berufshaftpflichtversicherung 34i
Seit haben sich die Berufszugangsregelungen für Immobilienkreditvermittler verschärft. Denn durch die Gesetzesänderung sind neben der Zuverlässigkeit und den geordneten Vermögensverhältnissen auch andere Voraussetzungen notwendig. So müssen Gewerbetreibende in diesem Bereich gemäß § 34i der Gewerbeordnung einen Sachkundennachweis liefern und eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Das bedeutet, dass die Berufshaftpflicht zur Pflichtversicherung wird. Der wesentliche Grund dafür ist die Tatsache, dass Immobilienkreditvermittler ein nicht zu unterschätzendes Risiko tragen, bei den Kunden finanzielle Schäden verursachen zu können. Worauf es für Pflegeberufe ankommt.