Berufsrechtsschutz Wartezeit

Die Wartezeit ist ein unliebsames und wichtiges Thema beim Berufsrechtsschutz. Wer keine Vorversicherung hatte, der sollte eine Wartezeit von drei Monaten einplanen. Sollte eine Vorversicherung jedoch bestanden haben, so entfällt die dreimonatige Wartezeit und der Versicherungsschutz geht nahtlos beim nächsten Berufsrechtsschutzversicherer weiter. Eine telefonische Rechtsberatung kann indes sofort in Anspruch genommen werden, Wartezeiten gibt es in diesem Fall nicht. Berufsrechtsschutz Wartezeit Um auf der rechtlich sicheren Seite stehen zu können, hilft nur eine Rechtsschutz. Nicht nur während der Selbstständigkeit ist ein Versicherungsschutz wichtig, auch im privaten Leben ist ein Rechtsschutz essentiell. Berufshaftpflicht Innenarchitekt – Architektenversicherung als Absicherung Mit einem Rechtsschutz … Berufsrechtsschutz Wartezeit weiterlesen