Berufshaftpflicht rückwirkend – Abschließen und Sofortschutz erhalten
Eine Haftpflichtversicherung schützt nicht nur bei selbst verursachten Schäden, sondern eben auch bei unberechtigten Forderungen Dritter. Dabei stellt sich nicht selten die Frage, ob eine Berufshaftpflicht auch eine rückwirkende Deckung zu bieten hat. Wer am 31.12. seinen Versicherungsschutz kündigt und am 01.01. des Folgejahres einen neuen Versicherungsschutz abgeschlossen hat, der erhält keinen rückwirkenden Schutz beim Neuvertrag. Berufshaftpflicht rückwirkend. Zeigt sich nach einer Kündigung, dass noch Forderungen gegen Sie bestehen, haftet die Berufshaftpflichtversicherung auch rückwirkend, wenn Sie zum Zeitpunkt des Schadens versichert gewesen sind. Berufshaftpflicht und Rechtsschutz – bei allen Eventualitäten versichert sein Nachhaftung als wichtige Klausel der Berufshaftpflichtversicherung Wer eine … Berufshaftpflicht rückwirkend – Abschließen und Sofortschutz erhalten weiterlesen
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