Berufshaftpflichtversicherung 34i
Viele Menschen können keine Immobilie aus Eigenmitteln finanzieren, sodass Immobiliendarlehen nötig sind. Daher haben Immobiliendarlehensvermittler eine hohe Verantwortung im täglichen Business zu tragen. Aus diesem Grund wurde die Erlaubnispflicht nach § 34i der Gewerbeordnung für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien-Verbraucherdarlehen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen eingeführt. So wurde durch 34i eine zwingende Berufshaftpflichtversicherung beziehungsweise eine Haftpflicht für Immobilienkreditvermittler sowie die Registrierung im Vermittlerregister sichergestellt. Berufshaftpflichtversicherung 34i. Profitieren Sie von den günstigen Online-Konditionen und erhalten Sie eine bedarfsgerechte Absicherung, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Dabei schützt Sie die Berufshaftpflicht notfalls auch vor Gericht. Somit bietet der Versicherungsschutz auch einen passiven … Berufshaftpflichtversicherung 34i weiterlesen
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